Wichtiger Hinweis!
Ab dem 25.03.2020 tritt die „Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
(Corona EindämmungsVO)“ in Kraft!
Auszug:
§1 Grundsätzliche Pflichten
Jede Person ist angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Die Verordnung finden Sie unter diesen Link: